Rechtsanwalt Dirk Vossen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Philosophie
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I. Alles, was Arbeitsrecht ist ....
Seit Beginn meiner Tätigkeit habe ich mich auf das Arbeitsrecht
mit den damit zusammenhängenden kündigungsschutz-, tarif-,
betriebsverfassungs- und sozialrechtlichen Fragen spezialisiert.
Ich bearbeite überwiegend arbeitsrechtliche und die damit
verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Mandate und vertrete
speziell Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen und bei
Abfindungsverhandlungen - auch außergerichtlich.
Bei der Führung von Prozessen für Arbeitnehmer im gesamten
Ruhrgebiet nehme ich ständig Termine vor den Arbeitsgerichten
Gelsenkirchen (zuständig auch für Bottrop und Gladbeck),
Oberhausen, Essen, Herne (zuständig auch für Dorsten,
Haltern, Marl und den Kreis Recklinghausen), Duisburg, Wesel,
Dortmund, Bochum, Düsseldorf, Krefeld und Wuppertal
wahr.
Die Konzentration der anwaltlichen Tätigkeit auf bestimmte
Spezialgebiete wird heutzutage immer wichtiger. Die unübersehbare
Fülle an Rechtsnormen, neuen Entscheidungen und aktuellen Kommentaren
erfordert eine tägliche Auseinandersetzung hiermit. Unser Rechtssystem
ist kompliziert und ausdifferenziert geworden.
So wie bei Ärzten nimmt die Spezialisierung auch bei Rechtsanwälten
immer mehr zu. Der Mandant erwartet zu Recht, dass sein Anwalt ihn
bei seinem Anliegen optimal vertreten kann. Eine anwaltliche Spezialisierung
halte ich heute deshalb für unumgänglich.
Die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung hängt in
ihrem Ergebnis zu weiten Teilen ab von Wissen, Erfahrung und Kompetenz.
Als Nachfrager sind sie nur selten in der Lage, die Qualität
der anwaltlichen Leistung vorab einzuschätzen. Die Übertragung
des Mandates bedeutet somit einen Vertrauensvorschuss. Einen solchen
Vertrauensvorschuss rechtfertigt meines Erachtens:
- die ständige Praxis des Anwalts mit den maßgeblichen
Problemstellungen im Arbeitsrecht vor den Arbeitsgerichten und
bei außergerichtlichen Verhandlungen,
- die fachliche praktische und theoretische Prüfung und
Kontrolle durch die Rechtsanwaltskammer als Voraussetzung zur
Führung einer Fachanwaltsbezeichnung,
- regelmäßige intensive Fortbildungen,
- Kenntnis und Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen
Folgen (z.B. bei Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Rente, Krankengeld
etc.), steuerlichen und weiteren Folgen im Zuge der Beendigung
von Arbeitsverhältnissen.
Im Arbeitsrecht berate ich ständig Arbeitnehmer in allen individualrechtlichen
Fragen (z.B. Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitslohn,
Zeugnis, Abmahnung, Schadenersatz etc.) und allen kollektivrechtlichen
Fragen (Tarifverträge, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen
etc.). Viele Fehler werden oft aus Unkenntnis bereits in den Anfängen
oder im Vorfeld einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung gemacht
und lassen sich später nicht oder nur noch schwer wieder reparieren!
Von der Rechtsanwaltskammer wurde mir aufgrund der praktischen
Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse die Berechtigung zur Führung
der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
Daneben bin ich "Fachanwalt für Sozialrecht", was
u.a. die Beurteilung der sehr wichtigen sozialrechtlichen Folgen
von Kündigung und Aufhebungsvertrag erleichtert.
II. Vorgehensweise
Ich lege großen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit meinen Mandanten, die über die rein rechtliche Beratung
hinausgeht. Für die sorgfältige Erfassung des Sachverhalts
nehme ich mir Zeit. Nur wenn dieser vollständig erforscht ist,
kann mit Ihnen gemeinsam ein realistisches Ziel sowie eine Strategie
festgelegt werden. Dabei weise ich Sie auf Handlungsalternativen
hin.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, nach dem Ausspruch
einer Kündigung bzw. einem geäußerten oder erkannten
Willen des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
zunächst außergerichtlich zu verhandeln. Wenn
noch keine Kündigung vorliegt, ist dieser Weg ohnehin zu beschreiten,
wenn der Arbeitnehmer selbst eine Abfindungslösung wünscht.
Bei Vorliegen einer Kündigung ist eine sorgfältige Prüfung
Ihres Zieles, der Interessen des Arbeitgebers und der taktischen
Möglichkeiten beider Seiten erforderlich. Wenn es Ihnen in
erster Linie darum geht, eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten,
sollte die Möglichkeit einer Einigung ausgelotet werden. Es
ist dann nicht unbedingt erforderlich, dass eine Klage erhoben wird.
Deshalb spielen das Gespräch und die Erörterung einer
Beendigungslösung in meiner Praxis einer sehr große Rolle.
Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, nach sorgfältiger
Sachverhaltsermittlung dem Arbeitgeber die schlagkräftigsten
Argumente nennen zu können, die die Wirksamkeit seiner Kündigung
offenkundig oder zumindest erheblich zweifelhaft machen. Dies erfordert
auch, die Reaktionen und Strategien der Arbeitgeberseite vorherzusehen
und uns hierauf einzustellen. Ziel ist dabei, stets mit dem nötigen
Fingerspitzengefühl auf die Gegenseite einzuwirken. Auf diese
Weise lässt sich oft schnell und problemlos eine Lösung
erzielen, ohne dass je ein Verhandlungstermin stattfindet.
Wichtig:
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Die Verhandlungen finden heute nahezu ausschließlich
telefonisch statt. Die Entfernung Ihres Wohnortes
oder der Sitz des Arbeitnehmers zur Kanzlei spielt daher
heute praktisch keine Rolle mehr. Eine persönliche
Verhandlung des Rechtsanwalts oder des Arbeitnehmers
mit dem Arbeitgeber ist in aller Regel nicht erforderlich.
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Deshalb spielt die Beauftragung über das Internet in meiner
Praxis eine zunehmende Rolle! Ich bin gerne bereit, jeden Arbeitnehmer,
der ein kündigungsrechtliches Problem hat außergerichtlich
und gerichtlich zu vertreten. Ich kann Ihnen anbieten, mir über
das Online-Formular in einer kündigungsschutzrechtlichen oder
anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheit die dort abgefragten Informationen
an die Hand zu geben. Die weiteren Informationen frage ich dann
telefonisch mit der immer gebotenen Sorgfalt ab. Denn es sollten
stets alle wichtigen Details für die Argumentation genutzt
werden. Sie können geeignet sein, die Verhandlungsposition
im Einzelfall entscheidend zu stärken.
Für den Fall einer Beendigungslösung:
Bei Aushandlung einer Freistellung - etwa unter Anrechnung von Resturlaub
- ist häufig sogar eine Begegnung mit dem Arbeitgeber nicht
mehr notwendig. Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, die Ausfertigung
eines angemessenen Endzeugnisses in die Verhandlungen mit
einzubringen. Denn auch ein solches lässt sich bei Verhandlungen
viel eher "festzurren" als ohne einen gegenüber dem
Arbeitgeber entfalteten "Einigungsdruck".
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Fach- und Führungskräfte
in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich oder außergerichtlich
- Leistungsspektrum in
Kurzform
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