Rechtsanwalt Dirk Vossen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Leistungsspektrum
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Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Fach- und Führungskräfte
in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich oder außergerichtlich.
Dies umfasst insbesondere:
Leistungsspektrum in Kurzform
Kündigungsschutz - Prozessvertretung von Arbeitnehmern
und leitenden Angestellten vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten
und dem Bundesarbeitsgericht sowie prozessuale und außergerichtliche
Durchsetzung der Interessen von Organvertretern (GmbH-Geschäftsführern
und Vorständen) vor allen Landgerichten in der Bundesrepublik
Deutschland.
Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen
unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen und
steuerrechtlichen Konsequenzen.
Überprüfung und
Gestaltung von Dienstverträgen.
Zeugnisüberprüfung
Kontrolle von vorformulierten Arbeitsbedingungen, befristeten
Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen.
Durchsetzung verschiedenster Arbeitnehmerrechte - Lohn/Gehalt, Überstunden, Urlaub, Arbeitszeit, Wiedereingliederung, leidensgerechter
Arbeitsplatz, Teilzeit, Einsatzort, Art der Tätigkeit, Unterlassung
etc.
Zu unserer täglichen Praxis gehört somit:
- das Vorgehen gegen Kündigungen
- die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
- die Aushandlung von Abfindungen
- die Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- die Führung von behördlichen Verfahren im Zusammenhang
mit Sonderkündigungsschutz von Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten
vor dem Integrationsamt/Landschaftsverband bzw. vor der Bezirksregierung
- die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, auch von
Weihnachts- und Urlaubsgeld, Überstunden, Prämien und
Tantiemen
- die Verfolgung und die Durchsetzung bzw. Abwehr aller weiteren
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie Unterlasssungsansprüche,
Schadensatzansprüche, Ansprüche auf Herausgabe
- die Prüfung und das Vorgehen gegen Abmahnungen
- die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen,
Dienstverträgen und Aufhebungsverträgen
- die Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen sowie
deren Durchsetzung, auch im Wege der Zeugnisberichtigung
- die Durchführung von Schlichtungsverfahren, etwa in Ausbildungsverhältnissen
und bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen
- die Beratung und Vertretung bei Problemen beim Arbeitslosengeld,
wie Sperrzeit und Ruhenstatbeständen
- die Beratung beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
mit dem auch rentenrechtlichem Hintergrund unter Berücksichtigung
der verschiedenen Rentenarten
- im Bereich der Betriebsverfassung: die Durchführung von
Beschlussverfahren, die Beratung bei Interessenausgleich, Sozialplan
und Betriebsvereinbarung
Wir stehen für Sie bereit, um Sie vor allen deutschen
Arbeitsgerichten zu vertreten. Hierzu gehört die
Durchführung aller Klageverfahren, Beschlussverfahren
der Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes.
In dienstvertraglichen Angelegenheiten vertreten wir vor
dem Landgericht und dem Oberlandesgericht.
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