Was tun, ...
...wenn Ihnen gekündigt wurde?
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"Daher sehen wir uns zu unserem Bedauern veranlasst, das mit Ihnen
bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum nächst zulässigen
Termin zu kündigen." So oder ähnlich lauten die Formulierungen,
mit denen der Betriebsinhaber seinen - oftmals langjährigen
- Mitarbeiter wissen lässt, dass er auf dessen Mitarbeit
zukünftig verzichten will. Für den Arbeitnehmer stellt die
Kündigung in der Regel ein einschneidendes Ereignis in seinem
Arbeitsleben dar, bedeutet es doch den Verlust des Arbeitsplatzes
mit allen damit zusammenhängenden sozialen Folgen.
Was können Sie in dieser Situation unternehmen? Einfach
nur zur Agentur für Arbeit gehen und sich arbeitslos
melden.....? Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt oder
nicht bewusst, dass eine Kündigung nicht einfach nur hingenommen
werden muss wie ein unabwendbares Ereignis. Im Gegenteil:
Bei einer Vielzahl von Kündigungsfällen
kann der Arbeitnehmer durchaus mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung
vorgehen.
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